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   BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83   

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BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83 (https://dejure.org/1985,4398)
BSG, Entscheidung vom 19.11.1985 - 6 RKa 14/83 (https://dejure.org/1985,4398)
BSG, Entscheidung vom 19. November 1985 - 6 RKa 14/83 (https://dejure.org/1985,4398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung eines Kassen-und Vertragsarztes - Vorlage von Röntgenaufnahmen - Qualitätsprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 172
  • NJW 1986, 1574
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.06.1983 - 6 RKa 10/82

    Herausgabe von Unterlagen - Befugnis der Kassenzahnärzte - Durchführung von

    Auszug aus BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83
    Der Senat hat sich zu diesem Fragenkomplex zuletzt in seinem Urteil vom 22. Juni 1983 (BSGE 55, 150) geäußert.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83
    die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Betroffenen erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (BVerfGE 65, 1, H1, HH mwN).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83
    Die Patientendaten werden aber grundsätzlich nicht der unantastbaren Intimsphäre, vielmehr demjenigen privaten Bereich zugerechnet, innerhalb dessen jedermann solche staatlichen Maßnahmen hinnehmen muß, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden (BVerfGE 32, 373, 379; 33, 367, 377).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83
    Die Patientendaten werden aber grundsätzlich nicht der unantastbaren Intimsphäre, vielmehr demjenigen privaten Bereich zugerechnet, innerhalb dessen jedermann solche staatlichen Maßnahmen hinnehmen muß, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden (BVerfGE 32, 373, 379; 33, 367, 377).
  • SG Hamburg, 16.02.1983 - 3 KA 73/81
    Auszug aus BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts 1982 3 KA 73/81 zurückgewiesen.
  • BSG, 05.02.1985 - 6 RKa 31/83
    Auszug aus BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83
    Hinsichtlich der Verletzung vertragsärztlicher Pflichten (Ersatzkassenbereich), die hier ebenfalls geahndet wird, fehlt zwar eine entsprechende gesetzliche Regelung (Urteil des Senats vom 5. Februar 1985 - 6 RKa 31/83 - SozR 1500 5 78 Nr. 26).
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Vielmehr muss der Einzelne solche Beschränkungen seines Rechts hinnehmen, die durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt sind; diese Beschränkungen bedürfen jedoch einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage (stRspr des BVerfG, vgl BVerfGE 65, 1, 43 f; BVerfGE 115, 320, 345; BVerfG SozR 4-1300 § 25 Nr. 1 RdNr 20; zuletzt BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.2.2008, 1 BvR 3255/07- juris RdNr 21 = NJW 2008, 1435 f; s auch BSGE 59, 172, 181 = SozR 2200 § 368 Nr. 9 S 39).

    In seiner grundlegenden Entscheidung vom 19.11.1985 (BSGE 59, 172 = SozR 2200 § 368 Nr. 9 - zur Herausgabe von Röntgenaufnahmen zum Zweck der Qualitätsprüfung - bestätigt durch BVerfG SozR 2200 § 368 Nr. 10) hat das BSG klargestellt, dass der gesetzlichen Regelung über die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten die Befugnis zugrunde liegt, Patientendaten innerhalb des vertragsärztlichen Versorgungssystems insoweit zu offenbaren, als ärztliche Behandlung in Anspruch genommen wird und die an der Leistungserbringung Beteiligten für ihren Leistungsbeitrag auf die Information angewiesen sind (zuletzt BSG, Urteil vom 17.2.2004, SozR 4-1200 § 66 Nr. 1 RdNr 19).

    Es hat zugleich aber darauf hingewiesen, dass die daraus herzuleitende Offenbarungsbefugnis des Arztes beschränkt sei, und betont, dass das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt eine wesentliche Bedingung für eine erfolgreiche Behandlung sei (BSGE 59, 172, 179 = SozR 2200 § 368 Nr. 9 S 36).

    So finden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des SGB I wie des SGB X nach zutreffender Ansicht (Didong in jurisPK-SGB V, § 294 RdNr 7; Waschull in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung - Pflegeversicherung, Stand März 2008, § 294 SGB V RdNr 5; Kullmann, MedR 2001, S 343; Kamps/Kiesecker, MedR 1997, S 216; Mrozynski, NZS 1996, 545, 551; Lang, aaO S 66; im Sinne einer engen Auslegung auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005, L 10 KA 29/05 = GesR 2006, 456 = MedR 2006, 616 = Breith 2006, 904; offengelassen von BSGE 59, 172, 179 = SozR 2200 § 368 Nr. 9 S 37) auf Leistungserbringer keine Anwendung, da sie allein den Schutz der Sozialdaten im Verwaltungsverfahren der Sozialleistungsträger regeln (Seewald in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand 1.10.2008, § 35 SGB I RdNr 4).

  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 24/07 R

    Krankenversicherung - Überprüfung der Notwendigkeit, Art und Dauer der

    In diesem Sinne ist die Rechtsprechung des BSG ebenfalls zum Ergebnis gelangt, dass der Vertragsarzt trotz der sich aus § 203 StGB ergebenden Schweigepflicht auch ohne Einwilligung des Versicherten verpflichtet ist, der Krankenkasse die von ihm erhobenen Befunde und die Informationen über die bisherige Behandlung zur Verfügung zu stellen, um die Begutachtung einer geplanten Behandlung durch einen von der Krankenkasse beauftragten Sachverständigen zu ermöglichen (vgl zuletzt BSG SozR 4-1200 § 66 Nr. 1 RdNr 19 unter Verweis auf BSGE 55, 150 = SozR 2200 § 368 Nr. 8; ebenso für die Vorlage von Röntgenaufnahmen zur Qualitätsprüfung: BSGE 59, 172 = SozR 2200 § 368 Nr. 9 mit Bestätigung durch BVerfG SozR 2200 § 368 Nr. 10).
  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 4/02 R

    Krankenversicherung - Mitwirkungspflicht - Versagung - Versagensbescheid -

    In diesem Sinne ist schon die frühere Rechtsprechung zum Ergebnis gelangt, dass der Vertragsarzt trotz der sich aus § 203 Strafgesetzbuch (StGB) ergebenden Schweigepflicht auch ohne Einwilligung des Versicherten verpflichtet ist, der Krankenkasse die von ihm erhobenen Befunde und die Informationen über die bisherige Behandlung zur Verfügung zu stellen, um eine Begutachtung einer geplanten Behandlung durch einen von der Krankenkasse beauftragten Gutachter zu ermöglichen; betroffen waren kieferorthopädische Leistungen, die Behandlung von Parodontopathien und die Versorgung mit Zahnersatz, für die schon damals ein Gutachterverfahren vorgeschrieben war (BSGE 55, 150 = SozR 2200 § 368 Nr. 8; ebenso für die Vorlage von Röntgenaufnahmen zur Qualitätsprüfung: BSGE 59, 172 = SozR 2200 § 368 Nr. 9 mit Bestätigung durch BVerfG SozR 2200 § 368 Nr. 10).

    Sie geht als selbstverständlich davon aus, dass der Versicherte den Leistungsanspruch verliert bzw seine Mitwirkungspflichten verletzt, wenn er eine erforderliche Zustimmung nach § 203 StGB verweigert (BSGE 55, 150, 153 f = SozR 2200 § 368 Nr. 8 S 22; BSGE 59, 172, 180 f = SozR 2200 § 368 Nr. 9 S 37 f).

  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 41/13 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - eingeschränkte Einzelfallprüfung mit Hochrechnung -

    Die Vorlage der zur Prüfung benötigten Unterlagen gehört zu diesen besonderen Mitwirkungspflichten des Arztes (vgl BSGE 55, 150, 152 f = SozR 2200 § 368 Nr. 8 S 21 f; BSGE 59, 172, 174 ff = SozR 2200 § 368 Nr. 9 S 31 ff) ; dies gilt jedenfalls, solange die für den jeweiligen Prüfungszeitraum maßgeblichen Ausschlussfristen noch nicht abgelaufen sind.
  • VG Köln, 16.07.2018 - 4 L 711/18

    Bundesrechnungshof darf Haushalts- und Wirtschaftsführung einer Trägerin der

    Das Bundesverfassungsgericht hat ärztliche Karteikarten/Krankenblätter und die Klientenakten einer Suchtberatungsstelle ohne nähere Begründung außerhalb der unantastbaren Intimsphäre der Patienten/Klienten verortet: BVerfG, Beschlüsse vom 8. März 1972 - 2 BvR 28/71 -, juris, Rn. 24, und vom 24. Mai 1977 - 2 BvR 988/75 -, juris, Rn. 60. Siehe auch BSG, Urteil vom 19. November 1985 - 6 RKa 14/83 -, juris, Rn. 22.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - L 24 KA 69/12

    Vertragsarzt - Disziplinarmaßnahme - Datenschutz - Patientenunterlagen

    Der Senat kann - mit dem BSG (Urt. v. 19.11.1985 - 6 RKa 14/83 - juris Rn. 20) - dahingestellt sein lassen, ob auf die Weitergabe von Patientendaten durch einen Vertragsarzt die Vorschriften des zweiten Kapitels des SGB X über den Schutz der Sozialdaten (§§ 67-85a SGB X) Anwendung finden.

    Das BSG hat noch unter der Geltung der RVO entschieden, dass auch ohne besondere Rechtsgrundlage bereits aus dem System der Errichtung von kassenärztlichen Vereinigungen folge, dass der Vertragsarzt innerhalb des Systems der vertragsärztlichen Versorgung die Daten seiner Patienten offenbaren dürfe (Urt. v. 19.11.1985 - 6 RKa 14/83, bestätigt durch BVerfG, Beschluss v. 7. Juli 1987 - 1 BvR 283/86).

  • BVerfG, 10.04.2000 - 1 BvR 422/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen die Pflicht,

    Zwar ist der Beschwerdeführer hierdurch wegen der ärztlichen Schweigepflicht gehindert, die Abrechnungsunterlagen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form weiterzugeben; er ist jedoch auch in diesem Fall durch das Gesetz selbst und gegenwärtig betroffen, da eine Vergütung für solche Abrechnungen ausgeschlossen ist (vgl. § 303 Abs. 3 SGB V sowie zum früher geltenden Recht BSGE 59, 172).
  • BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92

    Kassenzahnärztliche Versorgung - Amalgam

    Auch die vom Ausschuß angewandte Satzung der Beklagten aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB V sieht in Übereinstimmung mit dem damals geltenden § 368n Abs. 6 Reichsversicherungsordnung (RVO) kein Vorverfahren vor (BSGE 59, 172, 173 = SozR 2200 § 368 Nr. 9).
  • BGH, 19.12.1990 - IV ZR 33/90

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei einem Kunstfehler eines Kassenarztes bei der

    Sie hält es dementsprechend für nicht vereinbar mit dem Teilungsabkommen, wenn die Beklagte nach Gutdünken von Fall zu Fall entweder den in Höhe ihrer erbrachten Sozialleistungen auf sie übergegangenen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs ihres verletzten Mitglieds (nach Maßgabe des Teilungsabkommens) geltend mache oder aber stattdessen dem vom Bundessozialgericht (VersR 1983, 956, 957, NJW 1986, 1574, 1576) eröffneten Weg über einen damit konkurrierenden (deckungsgleichen) öffentlich-rechtlichen Anspruch auf unmittelbaren Ersatz derselben Sozialleistungen folge.

    Die Revision verweist darauf, daß der 6. Senat des Bundessozialgerichts in einem Urteil vom 19. November 1985 (NJW 1986, 1574, 1576) beiläufig ausgesprochen hat, maßgebende Rechtsgrundlage für die Behandlung eines Kassenpatienten durch einen Kassenarzt sei nicht ein privatrechtlicher Vertrag, sondern die - öffentlich-rechtliche - gesetzliche Regelung über die kassenärztliche Versorgung.

  • BSG, 18.05.1989 - 6 RKa 10/88

    Überprüfung der Notwendigkeit einer geplanten Zahnersatz-Maßnahmen durch die

    Der Senat hat zuletzt in dem vom LSG zitierten Urteil vom 19. November 1985 - 6 RKa 14/83 - gerade zum Ausdruck gebracht, daß durch den Sicherstellungsauftrag der die Kassenärzte umfassenden Kassenärztlichen Vereinigungen die Kassen nicht "aus ihrer Ver- antwortung entlassen" werden (BSGE 59, 172, 177 oben).
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92

    Kassenarzt - Diagnose - Angabe - Abrechnungsunterlagen

  • SG Neuruppin, 03.07.2014 - S 20 KR 329/11

    Krankenversicherung - Krankenhausträger - Vergütungsanspruch - Erforderlichkeit

  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 19/91

    Ermächtigter Krankenhausarzt - Vereinbarung mit dem Krankenhausträger - Abdingung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.01.2005 - L 4 KA 7/04

    Zulässigkeit von Disziplinarverfahren in der vertragsärztlichen Versorgung,

  • BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur vorläufigen Aussetzung der gesetzlichen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2019 - L 24 KA 9/18
  • BSG, 27.01.1987 - 6 RKa 27/86

    Kassenärztliche Versorgung - Poliklinik - VerjährungsfristRechtsweg

  • BSG, 23.03.1988 - 3 RK 9/87

    Krankenhauspflege - Bescheid - Widerruf - Stationäre Behandlung

  • BSG, 16.12.1987 - 6 RKa 2/87
  • VG Köln, 07.06.2018 - 4 K 2486/18
  • LSG Hessen, 07.07.1994 - L 14 KR 2/94

    Krankenversicherung - Leistungsgewährung - Sozialrechtsverhältnis -

  • SG Marburg, 25.11.2009 - S 12 KA 73/09

    Ausschluss nachträglicher Wirtschaftlichkeitsprüfungen nur hinsichtlich geplanter

  • BSG, 17.12.1998 - B 6 KA 63/98 B

    Ausschlußtatbestand nach § 60 SGG bei ehrenamtlichem Richter als Vorsitzenden

  • SG Neuruppin, 22.06.2010 - S 20 KR 104/07

    Übernahme der Kosten für einen stationären Krankenhausaufenthalt des Versicherten

  • SG Marburg, 25.10.2017 - S 12 KA 392/17

    Vertragsarztrecht

  • LSG Saarland, 01.04.1998 - L 3 Ka 19/96

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Vertragsarzt; Offenbarung von Patientendaten;

  • SG Münster, 14.08.2012 - S 14 R 534/10

    Rentenversicherung

  • BSG, 16.12.1986 - 6 RKa 16/85
  • SG Münster, 19.02.2013 - S 14 R 450/10
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